Radfahren im Schrötteringksweg

Das Bild zeigt ein Verkehrszeichen "Einfahrt verboten" mit einem Zusatzschild "Fahrräder frei", das mit einem roten Kreuz durchgestrichen ist.

Der Schrötteringksweg ist eine Einbahnstraße für Kraftfahrzeuge. Bis etwa Mitte August 2026 war es Radfahrenden erlaubt, die Straße auch in entgegengesetzter Richtung zu befahren.

Das gilt jetzt nicht mehr! Jetzt ist der Schrötteringksweg eine Einbahnstraße für alle Fahrzeuge.

Warum nur, es war doch so schön praktisch?

Ein äußerst freundlicher Mensch aus dem Polizeikommissariat 31, nennen wir Sie*Ihn einfach mal „B.“ hat mir telefonisch (!) auf meinen Brief geantwortet. In dem Brief habe ich nach dem Grund der Entfernung der Zusatzschilder gefragt.

In Stickworten:

  • 2010 gab es mit der Anbringung der Zusatzschilder einen Test.
  • Da sich der Test positiv gezeigt hat, wurden die Schilder nicht wieder entfernt.
  • Nun hat es einen Unfall gegeben und die Straße wurde erneut vor Ort in Augenschein genommen und vermessen.
  • Wenn die parkenden Autos abgezogen werden, fehlen wohl etliche Zentimeter, die für den Fortbestand der Regelung erforderlich wären.
  • Also: Schilder abmontiert und nun darf das Rad geschoben werden!
    Achtung: 😉😉😉😉😉😉😉😉😜😉

Vorfahrt von rechts (ganz allgemein)

Das Bild zeigt ein Einbahnstraßenschild mit dem Zusatzschild Räder in beide Richtungen erlaubt. Im Hintergrund sind herbstliche Bäume sichtbar.

Wenn wir uns hier schon mit diesen Schildern beschäftigen, gleich noch ein kleiner Hinweis.

Achtung!

Defensiv mit dem Rad fahren! Nicht auf Vorfahrt pochen! Das könnte schmerzhaft sein.

Tatsächlich, wenn hier von rechts ein Fahrrad aus der Straße kommt, hat es Vorfahrt. Obwohl es sich um eine wegführende Einbahnstraße handelt. Die wegführende Einbahnstraße gilt hier aber nur für Kraftfahrzeuge und eben nicht für Fahrräder.