Parken mit dem Auto oder Motorrad

Das Bild zeigt ein Verkehrshinweisschild mit einer Silhouette eines Autos (Pkw) von der Seite. Auf dem Dach ist ein Kasten abgebildet, aus dem ein skizzierter Strahl oder Scan-Bereich auf die Fahrbahn scheint. Davor ist ein weiteres Auto abgebildet, das parkt. Ein fiktives Autokennzeichen XY-XX-123 wird dort angezeigt. Text über den beiden Fahrzeugen: "Videokontrollzone Parken". Am unteren Rand des Schildes steht: "Parkraumkontrolle. www.hamburg.de/go/digipark. Landesbetrieb Verkehr (LBV)".

Seit Juli 2026 mit Testbetrieb Kennzeichen-Scan

Ab sofort werden die Autokennzeichen durch Kontrollfahrten mit Scannern erfasst und überprüft, ob ein Park-, Bewohner*innen- oder Besucher*innenticket gültig ist. Es muss kein Papier sichtbar im oder am Fahrzeug angebracht werden – auch keine Parkscheibe.

Ein Auto oder das Motorrad im Schrötteringksweg parken? Das geht, es kostet aber – meistens!

Nicht nur in unserer Straße, in dem gesamten Viertel gilt das so genannte „Anwohnerparken“. Eigentlich müsste es Anwohner*innenparken heißen. Das denken wir uns einfach bitte ab jetzt.

Diese Informationen wurden von der Internetseite des Landesbetriebes Verkehr auf hamburg.de übernommen. An den Parkscheinautomaten stehen im Zweifel die aktuellen Informationen.

  • Parkgebühren sind werktags (also Montag bis einschl. Sonnabend) jeweils von 9 bis 20 Uhr fällig.
  • Eine Stunde kostet 3,50 Euro.
  • Die Höchstparkdauer beträgt drei Stunden!
  • Am Parkscheinautomaten bitte das amtliche Kennzeichen über die Tatstatur eingeben.
  • Parkzone 200 436 für Fahrzeuge mit Verbrennermotor
  • Parkzone 200 889 für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen
  • Schrötteringksweg 12

Gäste / Besucher*innen