Ein Auto oder das Motorrad im Schrötteringksweg parken? Das geht, es kostet aber – meistens!
Nicht nur in unserer Straße, in dem gesamten Viertel gilt das so genannte „Anwohnerparken“. Eigentlich müsste es Anwohner*innenparken heißen. Das denken wir uns bitte ab jetzt.
Diese Informationen wurden von der Internetseite des Landesbetriebes Verkehr auf hamburg.de übernommen. An den Parkscheinautomaten stehen im Zweifel die aktuellen Informationen.
Hinweis: Für Mitte des Jahres 2026 hat der Senat Änderungen angekündigt. Dann sollen die amtlichen Kennzeichen erfasst und per Videoaufnahme kontrolliert werden. Aktualisierungen auf dieser Seite sind rechtzeitig geplant.
Das sind die Regeln
Autos und Motorräder mit Verbrennermotor
- Parkgebühren sind werktags (also Montag bis einschl. Sonnabend) jeweils von 9 bis 20 Uhr fällig.
- Eine Stunde kostet 3 Euro.
- Die Höchstparkdauer beträgt drei Stunden.
Autos und Motorräder mit amtlichem E-Kennzeichen
Werktags (also von Montag bis einschl. Sonnabend) jeweils von 9 bis 20 Uhr gilt:
- Fahrzeuge mit amtlichem E-Kennzeichen parken kostenfrei.
- Es gilt aber die Einhaltung der Höchstparkdauer von drei Stunden.
- Eine Parkscheibe mit der Ankunftszeit muss gut sichtbar sein. Das gilt auch für Motorräder.
- Ein Parkschein ist nicht erforderlich.
Parkgebühren per App bezahlen
Der Schrötteringksweg liegt im Parkgebiet 200 421.
Parkscheinautomaten
Im Schrötteringksweg gibt es einen Parkscheinautomaten. An diesem Automaten kann ausschließlich bargeldlos bezahlt werden.
- Schrötteringksweg 12
Weitere Parkscheinautomaten in der Nähe, an denen zusätzlich auch mit Bargeld bezahlt werden kann. Die Automaten wechseln nicht und geben kein Geld zurück – bitte den Betrag passend einwerfen, sonst futsch.
- Uhlenhorster Weg / Ecke Schrötteringksweg 1 bzw. 3 (Hausnummer 1 ist ein kleiner privater Parkplatz).
- Averhoffstraße vor Hausnummer 38 / Ecke Heideweg (hinter dem Spielplatz, der an den Schrötteringksweg 16 angrenzt).